Ein technischer und organisatorischer Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen sowie IT-Dienstleister: wie du mit Wolfeye Remote Screen eine Live-Screen-Wall aufbaust, in der mehrere firmenkontrollierte PCs gleichzeitig sichtbar sind – immer vorbehaltlich der Gesetze und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem Use Case.
Veranschaulichtes Wolfeye-Dashboard: mehrere firmenkontrollierte PCs nebeneinander in einer Live-Rasteransicht. Abbildung zur technischen Veranschaulichung; jeder reale Einsatz von Monitoring muss mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
Viele Inhaber, Teamleiter und IT-Dienstleister haben einen sehr konkreten Wunsch:
„Ich möchte mehrere wichtige Firmenrechner gleichzeitig sehen – wie eine Live-Screen-Wall für Supervisoren.“
Mit Wolfeye Remote Screen ist das auf firmenkontrollierten Windows-PCs technisch möglich: Du kannst ein Dashboard mit Rasteransicht aufbauen, in dem mehrere Live-Bildschirme nebeneinander sichtbar sind. Das kann z.B. in Support-Teams, Call Centern, Backoffice-Bereichen oder Schulungsumgebungen hilfreich sein.
Gleichzeitig ist klar: Bildschirm- und Mitarbeitermonitoring ist immer ein rechtlich sensibles Thema. Ob du Software wie Wolfeye überhaupt einsetzen darfst, für welche Zwecke (z.B. Schulungsbegleitung, Qualitätssicherung oder Sicherheit) und unter welchen Bedingungen (z.B. vorherige Information der Mitarbeiter, ausdrückliche Einwilligung, interne Vereinbarungen), hängt vom rechtlichen Rahmen in deinem Land und deinem konkreten Einzelfall ab.
Dieser Beitrag konzentriert sich daher bewusst auf technische Möglichkeiten und typische organisatorische Muster. Er trifft keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land zulässig ist, und er ist keine Rechtsberatung.
Bevor du Wolfeye oder andere Monitoring-Software einsetzt, solltest du immer individuelle Rechtsberatung in deiner Region einholen. Juristische Experten können dir u.a. helfen zu klären:
In diesem Beitrag bedeutet „Live-Screen-Wall“ eine Ansicht, in der du im Wolfeye-Dashboard mehrere firmenkontrollierte PCs gleichzeitig siehst – als Live-Bildschirm-Kacheln in einem Raster.
Aus technischer Sicht geht es nicht darum, die PCs fernzusteuern, sondern ihre Bildschirm-Inhalte in Echtzeit zu beobachten, z.B.:
Wolfeye Remote Screen ist genau für solche Szenarien ausgelegt: Der Schwerpunkt liegt auf Live-Bildschirmen und einem optionalen Screenshot-Verlauf, damit berechtigte Personen nachvollziehen können, was auf ausgewählten Firmenrechnern passiert.
Welche dieser Szenarien in deinem Land unter welchen Bedingungen zulässig sind, ist eine Rechtsfrage. Dieser Beitrag beantwortet sie nicht und empfiehlt keine bestimmte juristische Strategie.
Technisch folgt ein Multi-PC-Dashboard in Wolfeye einem überschaubaren Modell:
Typische technische Schritte (nachdem rechtliche Fragen geklärt sind) sind z.B.:
Das eingebettete Video weiter unten zeigt eine solche Multi-PC-Ansicht in der Praxis. Es handelt sich um eine rein technische Demo und enthält keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land oder Fall rechtlich zulässig ist.
Beispiel: mehrere firmenkontrollierte Windows-PCs nebeneinander in einem Wolfeye-Live-Dashboard. Die Abbildung dient nur der technischen Veranschaulichung. Jeder reale Monitoring-Einsatz muss mit den Gesetzen und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem konkreten Use Case übereinstimmen.
In der Praxis ist eine Live-Screen-Wall in der Regel für bestimmte Rollen und klar definierte Zwecke vorgesehen. Typische Muster sind z.B.:
Wichtig ist, dass dein Unternehmen klar definiert, wer was warum sehen darf. Ein sinnvolles Konzept könnte u.a. regeln:
Wie genau solche Regeln zu dokumentieren sind und ob Betriebsräte oder ähnliche Gremien zu beteiligen sind, ist eine Frage des Arbeits- und Datenschutzrechts, die du mit Experten in deinem Land klären solltest.
Aus technischer und organisatorischer Sicht folgen Live-Screen-Walls in Wolfeye häufig wiederkehrenden Mustern. Einige Beispiele:
Ein Supervisor sieht mehrere Agenten-PCs im Raster:
Ob und wie solches Monitoring in einer Call-Center-Umgebung zulässig ist, hängt stark von Landesrecht, Tarifverträgen und internen Vereinbarungen ab.
Manche Organisationen nutzen Wolfeye vorrangig zur Unterstützung von Schulungen und Onboarding auf Firmenrechnern. Trainer können im Live-Dashboard sehen, wie Teilnehmer Beispielprozesse durchlaufen, und schneller eingreifen, wenn jemand hängen bleibt.
Ob du eine Screen-Wall zur Schulungsüberwachung einsetzen darfst, ob Teilnehmer vorab informiert werden müssen und ob eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach der Rechtslage in deinem Land. Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen nicht.
IT-Dienstleister oder MSPs können für verschiedene Kunden separate Screen-Walls aufbauen:
Alle rechtlichen und vertraglichen Fragen – einschließlich der Verantwortlichkeit für Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern – müssen im Kundenvertrag und mit Rechtsberatung geklärt werden.
Weil Bildschirm-Monitoring so sensibel ist, setzen viele Organisationen bereits auf technischer Ebene auf „Privacy by Design“. Beispiele:
Aus technischer Sicht ist Wolfeye flexibel genug, um solche Maßnahmen zu unterstützen. Wie sie in deinem Unternehmen konkret konfiguriert werden sollten, sollte immer mit Experten aus Recht, HR und Datenschutz abgestimmt werden.
Da das Thema Bildschirm- und Mitarbeitermonitoring besonders sensibel ist, ist es wichtig, die zentrale Einschränkung dieses Beitrags noch einmal deutlich hervorzuheben:
Dieser Beitrag beschreibt technische Möglichkeiten und typische organisatorische Muster beim Einsatz von Wolfeye Remote Screen zur Einrichtung einer Live-Screen-Wall auf firmenkontrollierten PCs. Er ist keine Rechtsberatung.
In vielen Ländern hängen Zulässigkeit und Grenzen von Monitoring u.a. von folgenden Aspekten ab (Beispiele, nicht abschließend):
Da diese Faktoren sich von Land zu Land und sogar von Einzelfall zu Einzelfall stark unterscheiden, bleibt dieser Beitrag bewusst auf einer allgemeinen technischen und organisatorischen Ebene.
Bevor du Wolfeye oder andere Monitoring-Software einsetzt, solltest du immer individuelle Rechtsberatung in deinem Land einholen. Nur qualifizierte Rechtsanwälte können dir z.B. sagen:
Behandle Wolfeye daher immer als technisches Werkzeug, das nur im Rahmen der geltenden Gesetze und eurer internen Regeln eingesetzt werden darf – niemals als Ersatz für rechtliche oder HR-Entscheidungen.
Das folgende Video zeigt einen technischen Walkthrough, wie mehrere firmenkontrollierte PCs gemeinsam in einem Wolfeye-Live-Dashboard erscheinen – ähnlich einer „Screen-Wall“ für Supervisoren.
Das Video dient ausschließlich der technischen und organisatorischen Veranschaulichung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Zusage, dass ein bestimmter Einsatz in deinem Land rechtlich zulässig ist.
Video: technische Demo einer Live-Screen-Wall in Wolfeye Remote Screen. Das Video zeigt, was auf firmenkontrollierten PCs technisch möglich ist. Es trifft keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land, einer Branche oder einem konkreten Use Case rechtlich zulässig ist.
Eine Live-Screen-Wall in Wolfeye Remote Screen kann ausgewählte firmenkontrollierte PCs nebeneinander in einem Dashboard sichtbar machen.
Aus rein technischer und organisatorischer Sicht kann das KMU und IT-Dienstleistern z.B. helfen:
Wolfeye ist Monitoring-Software. Jeder Einsatz muss mit den Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen, die in deinem Land, deiner Branche und für deinen konkreten Use Case gelten (z.B. Schulungsüberwachung, Qualitätssicherung oder Sicherheitszwecke). In vielen Jurisdiktionen hängt die Zulässigkeit von Faktoren wie vorheriger Information der Mitarbeiter, ausdrücklicher Einwilligung oder weiteren Formalien ab. Dieser Beitrag und das eingebettete Video dienen nur der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung und keine Zusage zur rechtlichen Zulässigkeit dar.
Bevor du Monitoring-Software wie Wolfeye einsetzt, solltest du immer mit unabhängiger Rechtsberatung klären, ob und wie du firmenkontrollierte PCs (z.B. zur Schulungsüberwachung, Qualitätssicherung oder zu Sicherheitszwecken) überwachen darfst und unter welchen Bedingungen Mitarbeiter oder Nutzer informiert werden müssen oder einwilligen sollen.