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Live-Screen-Wall für Teamleiter: Mehrere Firmenrechner gleichzeitig im Dashboard überwachen

Ein technischer und organisatorischer Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen sowie IT-Dienstleister: wie du mit Wolfeye Remote Screen eine Live-Screen-Wall aufbaust, in der mehrere firmenkontrollierte PCs gleichzeitig sichtbar sind – immer vorbehaltlich der Gesetze und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem Use Case.

Beispiel für ein Wolfeye-Live-Dashboard mit mehreren überwachten Firmenrechnern in einer Screen-Wall-Rasteransicht

Veranschaulichtes Wolfeye-Dashboard: mehrere firmenkontrollierte PCs nebeneinander in einer Live-Rasteransicht. Abbildung zur technischen Veranschaulichung; jeder reale Einsatz von Monitoring muss mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.

Viele Inhaber, Teamleiter und IT-Dienstleister haben einen sehr konkreten Wunsch:

„Ich möchte mehrere wichtige Firmenrechner gleichzeitig sehen – wie eine Live-Screen-Wall für Supervisoren.“

Mit Wolfeye Remote Screen ist das auf firmenkontrollierten Windows-PCs technisch möglich: Du kannst ein Dashboard mit Rasteransicht aufbauen, in dem mehrere Live-Bildschirme nebeneinander sichtbar sind. Das kann z.B. in Support-Teams, Call Centern, Backoffice-Bereichen oder Schulungsumgebungen hilfreich sein.

Gleichzeitig ist klar: Bildschirm- und Mitarbeitermonitoring ist immer ein rechtlich sensibles Thema. Ob du Software wie Wolfeye überhaupt einsetzen darfst, für welche Zwecke (z.B. Schulungsbegleitung, Qualitätssicherung oder Sicherheit) und unter welchen Bedingungen (z.B. vorherige Information der Mitarbeiter, ausdrückliche Einwilligung, interne Vereinbarungen), hängt vom rechtlichen Rahmen in deinem Land und deinem konkreten Einzelfall ab.

Dieser Beitrag konzentriert sich daher bewusst auf technische Möglichkeiten und typische organisatorische Muster. Er trifft keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land zulässig ist, und er ist keine Rechtsberatung.

Bevor du Wolfeye oder andere Monitoring-Software einsetzt, solltest du immer individuelle Rechtsberatung in deiner Region einholen. Juristische Experten können dir u.a. helfen zu klären:

Mit dieser wichtigen Einschränkung im Hinterkopf schauen wir uns nun an, wie eine Live-Screen-Wall mit Wolfeye technisch auf Firmenrechnern funktionieren kann.

1. Was meinen wir mit einer „Live-Screen-Wall“ in Wolfeye?

In diesem Beitrag bedeutet „Live-Screen-Wall“ eine Ansicht, in der du im Wolfeye-Dashboard mehrere firmenkontrollierte PCs gleichzeitig siehst – als Live-Bildschirm-Kacheln in einem Raster.

Aus technischer Sicht geht es nicht darum, die PCs fernzusteuern, sondern ihre Bildschirm-Inhalte in Echtzeit zu beobachten, z.B.:

Wolfeye Remote Screen ist genau für solche Szenarien ausgelegt: Der Schwerpunkt liegt auf Live-Bildschirmen und einem optionalen Screenshot-Verlauf, damit berechtigte Personen nachvollziehen können, was auf ausgewählten Firmenrechnern passiert.

Welche dieser Szenarien in deinem Land unter welchen Bedingungen zulässig sind, ist eine Rechtsfrage. Dieser Beitrag beantwortet sie nicht und empfiehlt keine bestimmte juristische Strategie.

2. Wie funktioniert eine Multi-PC-Live-Screen-Wall technisch in Wolfeye?

Technisch folgt ein Multi-PC-Dashboard in Wolfeye einem überschaubaren Modell:

Typische technische Schritte (nachdem rechtliche Fragen geklärt sind) sind z.B.:

  1. Eine kleine Pilotgruppe von Firmenrechnern definieren
    Zum Beispiel drei Helpdesk-PCs, vier Call-Center-Arbeitsplätze oder eine Reihe von Schulungsrechnern, die klar unter Firmenkontrolle stehen.
  2. Wolfeye-Software auf diesen PCs installieren
    Auf jedem ausgewählten PC installierst du das Wolfeye-Programm gemäß Dokumentation. Nur Geräte mit installiertem Agent können im Dashboard erscheinen.
  3. Sprechende Namen und Gruppen vergeben
    Gib den PCs im Dashboard klare Namen (z.B. „Support-1“, „Schulung-PC-3“) und ordne sie Gruppen zu, damit später eindeutig ist, welche Kachel zu welchem Arbeitsplatz gehört.
  4. Die Live-Rasteransicht öffnen
    Mit der eingerichteten Pilotgruppe kannst du die Live-Ansicht öffnen und mehrere Bildschirme im Raster betrachten – genau das meinen viele mit „Screen-Wall“.
  5. Qualität und Intervalle anpassen
    Je nach Verbindung und Richtlinien kannst du Bildqualität und Screenshot-Einstellungen so wählen, dass das Dashboard nutzbar bleibt, ohne das Netzwerk unnötig zu belasten.

Das eingebettete Video weiter unten zeigt eine solche Multi-PC-Ansicht in der Praxis. Es handelt sich um eine rein technische Demo und enthält keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land oder Fall rechtlich zulässig ist.

Beispiel für ein Wolfeye-Dashboard mit mehreren firmenkontrollierten PCs in einer Live-Rasteransicht

Beispiel: mehrere firmenkontrollierte Windows-PCs nebeneinander in einem Wolfeye-Live-Dashboard. Die Abbildung dient nur der technischen Veranschaulichung. Jeder reale Monitoring-Einsatz muss mit den Gesetzen und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem konkreten Use Case übereinstimmen.

3. Organisatorische Muster: Wer sieht die Screen-Wall und zu welchem Zweck?

In der Praxis ist eine Live-Screen-Wall in der Regel für bestimmte Rollen und klar definierte Zwecke vorgesehen. Typische Muster sind z.B.:

Wichtig ist, dass dein Unternehmen klar definiert, wer was warum sehen darf. Ein sinnvolles Konzept könnte u.a. regeln:

Wie genau solche Regeln zu dokumentieren sind und ob Betriebsräte oder ähnliche Gremien zu beteiligen sind, ist eine Frage des Arbeits- und Datenschutzrechts, die du mit Experten in deinem Land klären solltest.

4. Praxisbeispiele für KMU und IT-Dienstleister

Aus technischer und organisatorischer Sicht folgen Live-Screen-Walls in Wolfeye häufig wiederkehrenden Mustern. Einige Beispiele:

4.1 Call Center oder Support-Team

Ein Supervisor sieht mehrere Agenten-PCs im Raster:

Ob und wie solches Monitoring in einer Call-Center-Umgebung zulässig ist, hängt stark von Landesrecht, Tarifverträgen und internen Vereinbarungen ab.

4.2 Schulungs- und Onboarding-PCs

Manche Organisationen nutzen Wolfeye vorrangig zur Unterstützung von Schulungen und Onboarding auf Firmenrechnern. Trainer können im Live-Dashboard sehen, wie Teilnehmer Beispielprozesse durchlaufen, und schneller eingreifen, wenn jemand hängen bleibt.

Ob du eine Screen-Wall zur Schulungsüberwachung einsetzen darfst, ob Teilnehmer vorab informiert werden müssen und ob eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach der Rechtslage in deinem Land. Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen nicht.

4.3 IT-Dienstleister mit mehreren Kunden

IT-Dienstleister oder MSPs können für verschiedene Kunden separate Screen-Walls aufbauen:

Alle rechtlichen und vertraglichen Fragen – einschließlich der Verantwortlichkeit für Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern – müssen im Kundenvertrag und mit Rechtsberatung geklärt werden.

5. Privacy by Design: Begrenzen, was du siehst, wann und wie lange

Weil Bildschirm-Monitoring so sensibel ist, setzen viele Organisationen bereits auf technischer Ebene auf „Privacy by Design“. Beispiele:

Aus technischer Sicht ist Wolfeye flexibel genug, um solche Maßnahmen zu unterstützen. Wie sie in deinem Unternehmen konkret konfiguriert werden sollten, sollte immer mit Experten aus Recht, HR und Datenschutz abgestimmt werden.

6. Rechtliche Hinweise und ausdrücklicher Disclaimer

Da das Thema Bildschirm- und Mitarbeitermonitoring besonders sensibel ist, ist es wichtig, die zentrale Einschränkung dieses Beitrags noch einmal deutlich hervorzuheben:

Dieser Beitrag beschreibt technische Möglichkeiten und typische organisatorische Muster beim Einsatz von Wolfeye Remote Screen zur Einrichtung einer Live-Screen-Wall auf firmenkontrollierten PCs. Er ist keine Rechtsberatung.

In vielen Ländern hängen Zulässigkeit und Grenzen von Monitoring u.a. von folgenden Aspekten ab (Beispiele, nicht abschließend):

Da diese Faktoren sich von Land zu Land und sogar von Einzelfall zu Einzelfall stark unterscheiden, bleibt dieser Beitrag bewusst auf einer allgemeinen technischen und organisatorischen Ebene.

Bevor du Wolfeye oder andere Monitoring-Software einsetzt, solltest du immer individuelle Rechtsberatung in deinem Land einholen. Nur qualifizierte Rechtsanwälte können dir z.B. sagen:

Behandle Wolfeye daher immer als technisches Werkzeug, das nur im Rahmen der geltenden Gesetze und eurer internen Regeln eingesetzt werden darf – niemals als Ersatz für rechtliche oder HR-Entscheidungen.

7. Video-Walkthrough: Eine Live-Screen-Wall mit Wolfeye aufbauen

Das folgende Video zeigt einen technischen Walkthrough, wie mehrere firmenkontrollierte PCs gemeinsam in einem Wolfeye-Live-Dashboard erscheinen – ähnlich einer „Screen-Wall“ für Supervisoren.

Das Video dient ausschließlich der technischen und organisatorischen Veranschaulichung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Zusage, dass ein bestimmter Einsatz in deinem Land rechtlich zulässig ist.

Video: technische Demo einer Live-Screen-Wall in Wolfeye Remote Screen. Das Video zeigt, was auf firmenkontrollierten PCs technisch möglich ist. Es trifft keine Aussage dazu, was in einem bestimmten Land, einer Branche oder einem konkreten Use Case rechtlich zulässig ist.

Häufige Fragen – Live-Screen-Wall mit Wolfeye

Muss ich alle PCs im Unternehmen in die Screen-Wall aufnehmen?
Nein. Technisch zeigt Wolfeye nur PCs an, auf denen die Software installiert ist. Viele Organisationen starten mit einer begrenzten Auswahl firmenkontrollierter Rechner (z.B. einem bestimmten Team oder Schulungs-PCs) und erweitern später bei Bedarf. Auf welchen Geräten du überhaupt Monitoring einsetzen darfst, solltest du vorher mit Rechtsberatung klären.
Eignet sich eine Live-Screen-Wall für Schulung und Onboarding?
Technisch kann eine Screen-Wall helfen, Schulungen zu begleiten, weil Trainer sehen, wie Teilnehmer Prozesse auf Firmenrechnern in Echtzeit durchlaufen. Ob und unter welchen Voraussetzungen du Monitoring zur Schulungsüberwachung nutzen darfst, hängt jedoch von der Rechtslage in deinem Land sowie von Informations- und Einwilligungspflichten ab. Kläre das unbedingt vorab mit Rechtsberatung.
Ersetzt Wolfeye Zeiterfassung, HR-Systeme oder Verträge?
Nein. Wolfeye ergänzt bestehende Tools um eine visuelle Ebene (Live-Bildschirme und Screenshot-Verlauf). Es ersetzt weder Arbeitsverträge, Zeiterfassung, HR-Prozesse noch Datenschutz-Management. Es sollte nur als technischer Baustein in einem größeren, rechtlich abgestimmten Gesamt-Setup eingesetzt werden.
Ist heimliches oder nicht-transparentes Monitoring erlaubt?
Ob irgendeine Form von nicht-transparentem oder „heimlichem“ Monitoring zulässig ist, hängt vollständig von den Gesetzen und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem konkreten Use Case ab. Dieser Beitrag kann diese Frage nicht beantworten und enthält keine rechtliche Empfehlung. Bevor du Monitoring-Software einsetzt, solltest du immer mit qualifizierter Rechtsberatung klären, ob und unter welchen Bedingungen Monitoring in deinem Szenario zulässig ist (z.B. Information, Einwilligung, Betriebsvereinbarungen).

Fazit

Eine Live-Screen-Wall in Wolfeye Remote Screen kann ausgewählte firmenkontrollierte PCs nebeneinander in einem Dashboard sichtbar machen.

Aus rein technischer und organisatorischer Sicht kann das KMU und IT-Dienstleistern z.B. helfen:

Gleichzeitig ist Bildschirm- und Mitarbeitermonitoring immer in einen rechtlichen Rahmen eingebettet. Ob und wie du Wolfeye einsetzen darfst, hängt von den Gesetzen und Vorschriften in deinem Land, deiner Branche und deinem konkreten Use Case ab – etwa bei Schulungsüberwachung, Qualitätssicherung oder Sicherheitszwecken.

Wolfeye ersetzt keine Rechtsberatung. Ein pragmatisches Vorgehen kann sein:
So eingesetzt kann eine Live-Screen-Wall in Wolfeye ein wertvoller technischer Baustein in deinem Gesamt-Setup werden – immer unter der Voraussetzung, dass du rechtliche Vorgaben einhältst und Mitarbeiter dort, wo es nötig ist, transparent informierst.

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Wolfeye ist Monitoring-Software. Jeder Einsatz muss mit den Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen, die in deinem Land, deiner Branche und für deinen konkreten Use Case gelten (z.B. Schulungsüberwachung, Qualitätssicherung oder Sicherheitszwecke). In vielen Jurisdiktionen hängt die Zulässigkeit von Faktoren wie vorheriger Information der Mitarbeiter, ausdrücklicher Einwilligung oder weiteren Formalien ab. Dieser Beitrag und das eingebettete Video dienen nur der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung und keine Zusage zur rechtlichen Zulässigkeit dar.

Bevor du Monitoring-Software wie Wolfeye einsetzt, solltest du immer mit unabhängiger Rechtsberatung klären, ob und wie du firmenkontrollierte PCs (z.B. zur Schulungsüberwachung, Qualitätssicherung oder zu Sicherheitszwecken) überwachen darfst und unter welchen Bedingungen Mitarbeiter oder Nutzer informiert werden müssen oder einwilligen sollen.

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